Elfbar richtig entsorgen: Batteriegesetz

E-Zigaretten und Einweg-Vapes wie die Elfbar enthalten sowohl elektronische Bauteile als auch Lithium-Akkus. Damit fallen sie nach aktueller Rechtslage in Deutschland unter mehrere Entsorgungsvorschriften, insbesondere das Batteriegesetz (BattG) sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Die Abgabe erfolgt ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. Die korrekte Entsorgung dient dem Schutz von Umwelt und Gesundheit.

Warum nicht in den Hausmüll

Lithium-Akkus, wie sie in E-Zigaretten verbaut sind, dürfen nach geltendem deutschen Recht nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Beschädigte oder falsch entsorgte Lithium-Akkus können sich entzünden und Brände in Müllfahrzeugen oder Deponien verursachen.
  • Im Akku und im Gerät enthaltene Schadstoffe wie Schwermetalle können bei unsachgemäßer Lagerung in Boden und Grundwasser gelangen.
  • Wertvolle Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Kupfer gehen verloren, wenn sie nicht dem Recycling zugeführt werden.

Auch das enthaltene Liquid oder Liquidreste zählen nach Angaben der zuständigen Behörden zu den Sonderstoffen, die einer gesonderten Betrachtung bedürfen. Geräte sollten daher nicht einfach in die gelbe Tonne oder den Restmüll gegeben werden.

Wohin mit Einweg-Geräten

Nach dem Batteriegesetz sind Händler, die Produkte mit eingebauten Akkus verkaufen, in der Regel zur Rücknahme verpflichtet. Das bedeutet, gebrauchte Einweg-E-Zigaretten können an Verkaufsstellen zurückgegeben werden, die solche Produkte führen. Darüber hinaus stehen folgende Entsorgungswege zur Verfügung:

  • Wertstoffhöfe der Kommunen: Die meisten kommunalen Wertstoffhöfe nehmen Elektrokleingeräte und Batterien kostenfrei entgegen.
  • Sammelboxen im Handel: Viele Elektrofachhändler und Drogerien stellen Sammelboxen für Altbatterien und Kleingeräte bereit.
  • Rückgabe beim Händler: Online-Händler sind nach aktueller Rechtslage in der Regel zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet – die genauen Modalitäten entnehmen Verbraucher den Angaben des jeweiligen Händlers.

Vor der Rückgabe empfiehlt es sich, das Gerät so zu sichern, dass der Kontakt zum Akku nicht unbeabsichtigt hergestellt wird. Einige Sammelstellen akzeptieren Geräte nur, wenn der Akku nicht beschädigt ist.

Akkuträger und Zubehör

Wiederaufladbare Pod-Systeme wie der ELFA-Akkuträger bestehen ebenfalls aus Elektronik und Lithium-Akku und fallen damit unter dieselben Entsorgungsregeln wie andere Elektrokleingeräte. Hier gilt:

  • Akkuträger gehören nicht in den Hausmüll, sondern zu den Sammelstellen für Elektrokleingeräte oder Altbatterien.
  • Leere oder defekte Pods ohne Akku können je nach kommunaler Vorgabe im Restmüll entsorgt werden – die zuständige lokale Entsorgungseinrichtung gibt hierzu verbindliche Auskunft.
  • USB-C-Ladekabel und Zubehör ohne Akku oder Elektronik können in der Regel über den Restmüll oder die entsprechende Wertstofftrennung entsorgt werden.

Informationen zu weiteren Aspekten des Umgangs mit E-Zigaretten-Akkus finden sich im Artikel Elfbar Akku leer – was tun?. Hintergründe zur aktuellen Regulierung von Einweg-Vapes sind im Ratgeber Einweg-Vape: Verbot und Regulierung zusammengefasst.