E-Zigaretten und Pod-Systeme wie die Elfbar oder das ELFA-System enthalten Lithium-Akkus, weshalb für ihre Mitnahme im Flugzeug besondere Vorschriften gelten. Die Abgabe erfolgt ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. Wer sein Gerät auf Reisen mitnehmen möchte, sollte sich vorab bei der jeweiligen Airline und den zuständigen Behörden des Reiselands informieren, da die Regelungen variieren können.
Handgepäck statt Aufgabegepäck
Nach Angaben der meisten Fluggesellschaften und der zuständigen Luftfahrtbehörden dürfen Geräte mit Lithium-Akkus – also auch E-Zigaretten und Pod-Systeme – grundsätzlich nicht im Aufgabegepäck transportiert werden. Der Grund liegt in der Brandgefahr, die von Lithium-Akkus im Frachtraum ausgehen kann, wo ein Feuer schwerer zu erkennen und zu bekämpfen ist.
Im Handgepäck hingegen sind solche Geräte nach Angaben vieler Airlines erlaubt, solange folgende Punkte eingehalten werden:
- Das Gerät darf während des Flugs nicht in Betrieb genommen werden – Dampfen an Bord ist verboten.
- Liquids unterliegen der allgemeinen Flüssigkeitsregel: Behälter bis 100 ml, alle in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 Liter.
- Nachfüll-Liquids sind entsprechend in der Flüssigkeitsmenge limitiert.
Da Regelungen je nach Airline abweichen können, empfiehlt es sich, die geltenden Bestimmungen direkt beim Luftfahrtunternehmen vor dem Reiseantritt zu erfragen.
Regeln im Ausland variieren
Ein Gerät, das im Handgepäck erlaubt ist, kann am Zielort trotzdem Probleme bereiten. Nach aktueller Rechtslage sind E-Zigaretten und verwandte Produkte nicht in allen Ländern legal oder gleich reguliert. In einigen Staaten gelten strikte Verbote für Einfuhr, Besitz oder Verwendung von Nikotinprodukten und E-Zigaretten.
Zu den Ländern, in denen nach Angaben der zuständigen Behörden besondere Vorsicht geboten ist, zählen unter anderem verschiedene asiatische und arabische Staaten. Die Liste ändert sich jedoch regelmäßig. Verlässliche Informationen bieten:
- Das Auswärtige Amt (auswärtiges-amt.de) mit länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen
- Die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Reiselands
- Die Webseiten der nationalen Zollbehörden des Ziellandes
Bei Verstößen gegen ausländische Vorschriften drohen nach Angaben der Behörden in einigen Ländern empfindliche Strafen, weshalb eine Vorab-Recherche dringend empfohlen wird.
Praktische Hinweise für die Reise
Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben gibt es einige praktische Punkte, die Reisende berücksichtigen sollten:
- Geräte mit Kapazitätsanzeige oder festem Akku sollten nach Herstellerangabe vor dem Flug vollständig aufgeladen sein, da ein Nachladen an Bord in der Regel nicht möglich oder erlaubt ist.
- Einweg-Geräte sollten so verpackt sein, dass der Zündmechanismus nicht versehentlich aktiviert werden kann.
- Ersatz-Pods und Liquids separat und zugänglich im Handgepäck verstauen, um Kontrollen an Sicherheitschecks zu beschleunigen.
- Am Zielort klimatische Veränderungen (Hitze, Kälte) berücksichtigen – mehr dazu im Artikel zur sicheren Aufbewahrung.
Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit dem Akku finden sich im Ratgeber Elfbar Akku sicher laden und aufbewahren. Hinweise zur korrekten Lagerung von Gerät und Liquids gibt der Artikel Elfbar lagern und aufbewahren.