Tabaksteuer Liquid 2026: so setzt sie sich zusammen

Auf E-Liquids wird in Deutschland eine Verbrauchsteuer erhoben. Dieser Beitrag erklärt sachlich, wie sich die Steuer 2026 zusammensetzt, auf welcher Rechtsgrundlage sie beruht und was die Berechnung pro Milliliter für vorbefüllte Pods und für Nachfüll-Liquids bedeutet. Es geht ausschließlich um die Systematik der Besteuerung, nicht um Preise oder Angebote. Alle Beträge sind mit dem geltenden Recht belegt; verbindliche Auskünfte erteilt die Zollverwaltung.

Rechtsgrundlage: TabStG und TabStMoG

Die Besteuerung von E-Liquids ist im Tabaksteuergesetz (TabStG) geregelt. Eingeführt wurde sie durch das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) aus dem Jahr 2021. Maßgeblich sind unter anderem die §§ 1, 1b, 2, 17 und 18 TabStG. Seit dem 1. Juli 2022 zählen sogenannte Substitute für Tabakwaren, also E-Zigaretten-Liquids, zu den steuerpflichtigen Erzeugnissen.

Der Steuersatz 2026

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Steuer 0,32 Euro pro Milliliter Liquid. Damit ist die vierte und zunächst letzte geplante Stufe einer gestaffelten Erhöhung erreicht. Der Verlauf seit Einführung:

Ab Datum Steuer pro ml
01.07.2022 0,16 Euro
01.01.2024 0,20 Euro
01.01.2025 0,26 Euro
01.01.2026 0,32 Euro

Eine weitere automatische Anhebung ist über den 1. Januar 2026 hinaus derzeit nicht gesetzlich festgeschrieben. Änderungen bleiben politisch möglich und sind abzuwarten.

Bemessungsgrundlage: Menge, nicht Nikotin

Die Steuer bemisst sich nach der Menge in Millilitern, nicht nach dem Nikotingehalt. Das hat eine wichtige Folge: Die Höhe der Steuer pro Milliliter ist bei nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids identisch. Ein nikotinfreies Liquid wird also je Milliliter genauso besteuert wie ein Liquid mit 20 mg/ml. Produkte ohne Nikotin sind in der Kategorie nikotinfrei zusammengefasst.

Was zählt als steuerpflichtige Flüssigkeit?

Nach § 1b TabStG erfasst die Steuer alle zum Konsum in E-Zigaretten bestimmten Flüssigkeiten. Dazu gehören:

  • Fertigliquids in Flaschen,
  • vorbefüllte Pods und Einweg-Geräte,
  • Nikotin-Shots, Longfills und Shortfills,
  • Basen aus PG/VG sowie Aromen als Einzelkomponenten für Selbstmischer.

Zusammenspiel mit der Mehrwertsteuer

Die Tabaksteuer ist nicht der einzige staatliche Anteil. Auf den Verkaufspreis wird zusätzlich die Umsatzsteuer von 19 Prozent erhoben, und zwar auf den Bruttobetrag, der die Tabaksteuer bereits enthält. Es entsteht also eine Steuer auf die Steuer. Rechnerisch ergibt sich daraus eine effektive Belastung von rund 0,38 Euro pro Milliliter. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Nettopreis ab; die 0,38 Euro sind ein gerundeter Näherungswert für den steuerlichen Anteil.

Beispielrechnung für gängige Füllmengen

Die reine Tabaksteuer (ohne Umsatzsteuer) lässt sich einfach über die Milliliter bestimmen. Zur reinen Veranschaulichung der Systematik:

Füllmenge Tabaksteuer (0,32 Euro/ml)
2 ml (typischer Pod bzw. Einweg) 0,64 Euro
10 ml (typische Liquid-Flasche) 3,20 Euro

Die Umsatzsteuer kommt jeweils zusätzlich hinzu und wird auf den Gesamtpreis inklusive Tabaksteuer berechnet. Diese Werte dienen ausschließlich dem Verständnis der Berechnung und stellen keine Preisangabe dar.

Bedeutung für Pods und Nachfüll-Liquids

Weil die Steuer pro Milliliter anfällt, wirkt sie sich je nach Bauform unterschiedlich stark auf ein einzelnes Produkt aus, bezogen auf die enthaltene Flüssigkeitsmenge:

  • Vorbefüllte ELFA Pods enthalten nach Herstellerangabe je 2 ml Liquid. Die Tabaksteuer je Pod entspricht damit dem 2-ml-Wert. Eine Übersicht führt die Kategorie ELFA Pods.
  • Nachfüll-Liquids (ELFLIQ) werden nach Herstellerangabe in 10-ml-Flaschen angeboten. Die Steuer je Flasche richtet sich nach den 10 ml. Diese Liquids sind in der Kategorie ELFLIQ zusammengefasst.

Ob sich die Steuer pro Milliliter bei vorbefüllten Pods oder bei Nachfüll-Liquids für die eigene Nutzung anders darstellt, ergibt sich aus der jeweils verbrauchten Menge und ist eine individuelle Rechenfrage. Eine Wertung nimmt dieser Beitrag bewusst nicht vor.

Verfassungsrechtliche Diskussion

Die Ausgestaltung der Liquidsteuer ist Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. In der Fachöffentlichkeit werden Verfassungsfragen erörtert, etwa zur Höhe und zur Bemessung. Ein rechtskräftiges Ergebnis, das die genannten Steuersätze für 2026 ändern würde, liegt zum Stand dieses Beitrags nicht vor. Der geltende Satz von 0,32 Euro pro Milliliter bleibt bis zu einer etwaigen gesetzlichen oder gerichtlichen Änderung maßgeblich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Tabaksteuer auf Liquid 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 0,32 Euro pro Milliliter. Zusammen mit der Umsatzsteuer von 19 Prozent, die auf den Bruttopreis inklusive Tabaksteuer erhoben wird, ergibt sich ein steuerlicher Anteil von rund 0,38 Euro pro Milliliter.

Gilt die Steuer auch für nikotinfreie Liquids?

Ja. Bemessungsgrundlage ist die Menge in Millilitern, nicht der Nikotingehalt. Nikotinfreie und nikotinhaltige Liquids werden pro Milliliter mit demselben Satz besteuert.

Wird die Steuer nach 2026 weiter steigen?

Über den 1. Januar 2026 hinaus ist keine weitere automatische Erhöhung gesetzlich festgeschrieben. Ob es künftig zu Anpassungen kommt, ist eine politische Entscheidung und bleibt abzuwarten.