Wenn ein E-Zigaretten-Gerät oder ein Pod-System kurz nach dem Kauf nicht funktioniert oder einen Defekt aufweist, stellt sich die Frage nach den Verbraucherrechten. Die Abgabe erfolgt ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. Dieser Ratgeber gibt einen neutralen Überblick über die gesetzliche Gewährleistung und mögliche nächste Schritte – ohne Rechtsberatung im Sinne des RDG.
Die gesetzliche Gewährleistung
Nach aktueller Rechtslage in Deutschland haben Verbraucher bei Kaufverträgen mit Unternehmern einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Dieser ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und gilt unabhängig von einer freiwilligen Herstellergarantie.
Wesentliche Punkte der gesetzlichen Gewährleistung in der Übersicht:
- Dauer: Die Gewährleistungsfrist beträgt nach aktueller Rechtslage in der Regel zwei Jahre ab Übergabe der Ware beim Kauf von Unternehmern an Verbraucher.
- Beweislast: In den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf wird nach aktueller Rechtslage in der Regel vermutet, dass ein festgestellter Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Danach kann die Beweislast beim Käufer liegen – die genaue Einschätzung hängt vom Einzelfall ab.
- Ansprüche: Bei einem berechtigten Mangel kommen in der Regel Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kauf in Betracht – in welcher Reihenfolge und unter welchen Voraussetzungen, richtet sich nach dem konkreten Fall.
Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Herstellergarantie zu unterscheiden. Letztere kann zusätzliche Rechte einräumen, ersetzt aber nicht die gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Händler.
Was bei einem Defekt zu tun ist
Zeigt ein Gerät unmittelbar nach dem Kauf oder innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Defekt, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Händler kontaktieren: Erster Ansprechpartner ist in der Regel der Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde. Online-Händler geben die Kontaktmöglichkeiten und den genauen Ablauf für Reklamationen in ihren AGB oder auf der Website an.
- Kaufbeleg bereithalten: Quittung, Bestellbestätigung oder Kontoauszug dienen als Nachweis des Kaufdatums.
- Defekt beschreiben: Eine möglichst genaue Beschreibung des Problems (z. B. Gerät lässt sich nicht einschalten, Akku lädt nicht) erleichtert die Bearbeitung.
- Gerät nicht eigenmächtig öffnen oder verändern: Eingriffe am Gerät können Gewährleistungsansprüche nach Angaben vieler Händler erlöschen lassen.
Weitere Informationen zu häufigen technischen Problemen mit dem ELFA-Akkuträger finden sich im Artikel ELFA Akku lädt nicht – mögliche Ursachen.
Echtheit prüfen
Defekte und Sicherheitsprobleme treten nach Angaben der Hersteller und der zuständigen Marktüberwachungsbehörden häufiger bei gefälschten Produkten auf. Fälschungen können äußerlich kaum von originalen Geräten zu unterscheiden sein, weisen aber oft minderwertige Akkus und Elektronikkomponenten auf, die nicht den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
Merkmale, auf die beim Kauf oder bei der Überprüfung geachtet werden sollte:
- Echtheitscode auf der Verpackung, der über die offizielle Herstellerwebsite verifiziert werden kann
- Vollständige Kennzeichnung der Verpackung in der jeweiligen Landessprache sowie CE-Kennzeichnung und TPD-Konformitätserklärung
- Kauf bei verifizierten Händlern, die nach aktueller Rechtslage zur Abgabe solcher Produkte berechtigt sind
Hinweise zur Echtheitsprüfung und zu Erkennungsmerkmalen von Originalgeräten sind im Ratgeber Elfbar Echtheit prüfen ausführlich beschrieben.